Die Ausrüstung eines Feuerwehrmannes
nach § 6 UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

1 = Feuerwehrstiefel mit Stahlkappe/-sohle
2 = Atemschutzmaske und Aufbewahrungsbox
3 = Feuerwehr-Sicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil in Beiltasche
4 = Helm mit Klappvisier und Nackenleder
5 = Feuerwehr-Arbeitshandschuhe (mit Stulpe und Schnittschutz)
6 = Taschenmesser mit integriertem Dorn
