Die Ausrüstung eines Feuerwehrmannes
nach § 6 UVV (Unfallverhütungsvorschrift)





1 = Feuerwehrstiefel mit Stahlkappe/-sohle

2 = Atemschutzmaske und Aufbewahrungsbox

3 = Feuerwehr-Sicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil in Beiltasche

4 = Helm mit Klappvisier und Nackenleder

5 = Feuerwehr-Arbeitshandschuhe (mit Stulpe und Schnittschutz)

6 = Taschenmesser mit integriertem Dorn